Rahmenbedingungen für präventive Gutachten zu Hygiene-Erstinspektionen zur Verfügung gestellt
Warum sollte der Auftraggeber eine Hygiene-Erstinspektion bei Trinkwasser-Installationen durchführen lassen und wie sollte die Begutachtung durchgeführt werden? Dieser Frage widmet sich der DVQST in seiner fachlichen Stellungnahme FS-401, um mögliche Folgeschäden zu vermeiden und am Ende die Trinkwasserqualität zu sichern.
Jede Trinkwasser-Installation muss gesamtheitlich so geplant und errichtet werden, dass sie zum einen für die vorgesehene Nutzung geeignet ist und zum anderen das geringstmögliche Wasservolumen enthält. Für einen umfassenden Überblick bilden die Planungsunterlagen dabei die Grundlage. Im sog. Raumbuch werden die Nutzung der Räume sowie die Bedarfsermittlung hinterlegt. Das sog. Betriebsbuch enthält ergänzende Informationen für den späteren Betrieb, wie Instandhaltungsunterlagen, Betriebsanweisungen und die Dokumentation von Ereignissen und durchgeführten Maßnahmen.
Dies sind neben der Ortsbegehung zur technischen Überprüfung nur zwei wesentliche Bestandteile einer Hygiene-Erstinspektion, die in einer detailliert dokumentierten Bestandsaufnahme mit Bewertung mündet.
Der DVQST bietet seinen Mitgliedern und interessierten Sachverständigen diese Unterlage an, um auf diese Weise eine reproduzierbare Beurteilungsqualität sicherzustellen. Interessierte können diese Prozessbeschreibung für regelbasierte Prüfungen beim DVQST anfordern.
Bezug über: info@dvqst.de