Mehr Infos zur Hygiene in Trinkwasserinstallationen? Hier klicken für den Eintrag in unseren Info-Verteiler!

FP-04-2023 TrinkwV 2023

Neue Trinkwasserverordnung 2023

Stand: Mai 2023

Die hygienisch unbedenkliche Trinkwasser-Installation ist für Sachverständige, Planer, Installateure, FM-Unternehmen, Labore, Gesundheitsämter und Betreiber Tagesgeschäft. Umso wichtiger ist es, auf dem Laufenden zu sein, was die Trinkwasserverordnung betrifft. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung und der VDI 6023 kommt im Jahr 2023 einiges auf die Fachleute zu. Als rechtliche Grundlage für die Anforderungen an Trinkwasser definiert die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verbindliche Kriterien und Grenzwerte in Bezug auf die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das geänderte Infektionsschutzgesetz (Stand 2022) sowie die neu in Kraft getretene Trinkwasserverordnung (Stand 2023) beinhalten zum Teil wesentliche Verschärfungen dieser Anforderungen sowie neue und geänderte Begrifflichkeiten.

Am 31. März 2023 wurde die 2. Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit geringen Änderungen im Bundesrat verabschiedet. Sie wird kurzfristig in Kraft treten. Die neue Trinkwasserverordnung setzt verschiedene Anforderungen der seit 2021 geltenden EU-Trinkwasserrichtlinie um. Bereits im Vorfeld wurde sie in Fachkreisen intensiv diskutiert, die verabschiedete Version wirft jedoch nicht wenige Fragen auf. Der DVQST stellt sich diesen aktuellen Fragen in der DVQST FP-04-2023.

FP-03-2020 Merkmale Gefährdungsanalyse

Anforderungen an Gutachten zur Gefährdungsanalyse nach TrinkwV §§ 3 Nr. 13, 16 Abs. 7 und die erforderlichen Qualifikationen der durchführenden Sachverständigen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 sowie der UBA-Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse vom 14.12.2012.

Die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen ist ein eindeutiger Hinweis auf technische und/oder betriebstechnische Mängel in der betreffenden Trinkwasser-Installation.
Entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel müssen unverzüglich vom Betreiber eingeleitet werden. Dazu gehört grundsätzlich die hygienisch/technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse. Die Definition einer Gefährdungsanalyse nach § 3 Nr. 13 TrinkwV beinhaltet bereits im Wortlaut eine (hygienisch/technische) Analyse möglicher Gefährdungen für die jeweiligen Nutzer, die sich aus den individuellen technischen und betriebstechnischen Gegebenheiten einer Trinkwasser-Installation ableiten lassen. Grundlage einer solchen Gefährdungsanalyse muss eine persönliche Inaugenscheinnahme (Ortsbesichtigung) eines Sachverständigen sein.